Jahresabschluss
Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften.
Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung werden die Unterschiede zwischen Steuerrecht und Handelsrecht immer größer
und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.
Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren und anderseits durch
einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren.
Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl
und stehen auf Ihren Wunsch auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung.
Wir stehen Ihnen gerne zur Seite bei:
- Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen
- Erstellung von Steuerbilanzen, Sonder- und Ergänzungsbilanzen für alle Unternehmensformen
- Erstellung und Pflege des Anlageverzeichnisses
- Erläuterungen zu Gewinnermittlungen und Jahresabschlüssen
- Erstellung von Mehrjahresvergleichen sowie Ermittlung von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen
- Erstellung eines Anhangs für Kapitalgesellschaften
- Unterstützung bei der Erstellung eines Lageberichts
- Führung der Kapitalkonten bei Personengesellschaften
- Individuelle Jahresabschlussbesprechungen
- Offenlegung bzw. Hinterlegung beim elektronischen Bundesanzeiger, soweit gesetzlich vorgeschrieben